Hotelappartement kaufen in Bodenmais

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Warum ein Hotelappartement statt einer klassischen Ferienimmobilie?

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4

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  • die aktivCARD Bayerischer Wald mit kostenfreiem Zugang zu über 150 Freizeiterlebnissen
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Standort, Nutzungsmodell und Rendite

Ferienimmobilie kaufen

Eine Ferienimmobilie zu kaufen lohnt sich dann, wenn drei Dinge zusammenpassen: eine Region mit Nachfrage in mehr als einer Saison, ein Nutzungsmodell, das zum eigenen Alltag passt, und eine Bewirtschaftung, deren Zahlen sich belegen lassen. Fehlt einer dieser Punkte, wird aus der Kapitalanlage schnell ein Zweitwohnsitz mit laufenden Kosten.

Dieser Text ordnet die Entscheidung in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich getroffen wird: erst das Nutzungsmodell, dann der Objekttyp, dann Standort und Zahlen. Die genannten Werte sind Orientierungsgrößen, keine Marktstandards. Sie unterscheiden sich je nach Objekt, Region und Betriebsmodell teilweise erheblich.

Was unter einer Ferienimmobilie verstanden wird

Der Begriff deckt sehr unterschiedliche Objekte ab, und genau daraus entstehen die meisten Fehleinschätzungen. Drei Formen sind gängig:

  • Ferienwohnung: Eigentumswohnung, die kurzzeitig an wechselnde Gäste vermietet wird. Der Eigentümer entscheidet über Ausstattung, Preise und Belegung und trägt die komplette Organisation.
  • Ferienhaus: funktioniert ähnlich, mit deutlich höherem Instandhaltungsaufwand, weil Dach, Heizung und Außenanlagen allein am Eigentümer hängen.
  • Hotelappartement: eigenständige, im Grundbuch eingetragene Einheit innerhalb eines Hotelbetriebs. Vermarktung, Reinigung und Gästebetreuung laufen über den Betreiber, der Eigentümer erhält eine vertraglich geregelte Beteiligung und meist ein festes Eigennutzungskontingent.

Davon zu trennen ist der reine Zweitwohnsitz. Er wird nicht vermietet, erzielt keine Einkünfte und unterliegt in vielen Gemeinden der Zweitwohnungssteuer. Wer eine Ferienwohnung als Kapitalanlage kaufen möchte, sollte diesen Unterschied früh klären, denn er entscheidet über steuerliche Behandlung, Finanzierungsbedingungen und in einigen Baugebieten sogar über die Zulässigkeit der Nutzung.

Das Nutzungsmodell steht vor der Objektsuche

Bevor Exposés verglichen werden, gehört eine Entscheidung getroffen: Wie oft soll die Immobilie selbst genutzt werden?

Bei reiner Eigennutzung entfällt jede Renditerechnung. Die Immobilie kostet Geld, sie bringt keines ein. Das kann eine gute Entscheidung sein, sollte aber bewusst so kalkuliert werden. Bei überwiegender Eigennutzung gehört der Kauf nicht über eine Rendite bewertet, sondern über die langfristigen Gesamtkosten im Vergleich zu regelmäßigem Mieten.

Bei Vermietung als Kapitalanlage zählt vor allem eine Größe: die Zahl belegter Nächte. Sie hängt an der Region, an der Qualität der Vermarktung und an der Ausstattung, nicht an der eigenen Einschätzung des Objekts.

Ein häufig gewähltes Modell ist die Mischnutzung. Der Eigentümer behält sich zwei bis vier Wochen im Jahr vor, den Rest übernimmt die Vermietung. Wichtig ist dabei, wann die Eigennutzung liegt. Wer sich die Hauptsaison sichert, nimmt sich genau die Wochen mit den höchsten Erträgen und muss das in der Kalkulation abbilden. Der Umfang der Eigennutzung kann zudem die steuerliche Zuordnung und die Abziehbarkeit von Werbungskosten beeinflussen.

Ferienwohnung oder Hotelappartement: der eigentliche Unterschied

Beide Formen sind Ferienimmobilien. Sie unterscheiden sich nicht im Eigentum, sondern darin, wer den Beherbergungsbetrieb führt.

Wer eine Ferienwohnung selbst vermietet, erwirbt nicht nur Immobilienvermögen, sondern übernimmt zugleich die Aufgaben eines kleinen Beherbergungsbetriebs: Vertrieb, Preisgestaltung, Gästekommunikation, Reinigung, Abrechnung. Genau an dieser Stelle unterscheidet sich ein professionell betriebenes Hotelappartement. Der Eigentümer investiert in die Immobilie, der laufende Gästebetrieb bleibt beim Hotel.

Klassische Ferienwohnung

Hotelappartement mit Betreiber

eigene Vermarktung oder Agentur

Vertrieb über die Kanäle des Hotels

eigene Preis- und Belegungssteuerung

Preis- und Belegungssteuerung durch den Betreiber

Reinigung und Gästeservice selbst organisiert

über den Hotelbetrieb organisiert

große Gestaltungsfreiheit bei Ausstattung

Einbindung in ein einheitliches Hotelkonzept

Auslastungsrisiko liegt vollständig beim Eigentümer

Risikoverteilung je nach Vertragsmodell

laufender Zeitaufwand des Eigentümers

weitgehend betreutes Modell

Aus dieser Aufstellung folgt keine allgemein bessere Variante. Sie folgt aus der eigenen Situation: Wer Zeit, Nähe zum Objekt und Freude an der Vermietung mitbringt, fährt mit der Ferienwohnung gut. Wer beides nicht hat, kauft mit einem betreuten Modell weniger Aufwand ein und gibt dafür Gestaltungsfreiheit ab.

Standort: warum die Region über die Auslastung entscheidet

Die Lage bestimmt die Auslastung stärker als jedes andere Merkmal. Ausstattung lässt sich nachrüsten, eine schwache Nachfrage nicht.

Entscheidend ist die Zahl der tragfähigen Saisons. Regionen mit Nachfrage in mehreren Jahreszeiten können Vorteile bieten, weil sich die mögliche Belegung auf einen größeren Teil des Jahres verteilt und Kurzurlauber die Nebensaison mittragen. Maßgeblich sind allerdings nicht allgemeine Annahmen, sondern die tatsächlich erzielten Übernachtungs- und Auslastungsdaten des jeweiligen Standorts und Betriebs.

Bodenmais im Zahlenvergleich

Der Bayerische Wald gehört zu den Regionen mit zwei belastbaren Saisons, und Bodenmais ist innerhalb der Region der stärkste Übernachtungsort. Die amtlichen Zahlen für 2024:

Kennzahl

Bodenmais

Landkreis Regen

Gästeankünfte

174.344

511.653

Übernachtungen

764.655

2.037.845

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer

4,4 Tage

4,0 Tage

Quelle: IHK Niederbayern, Tourismusstatistik für Niederbayern, Datenbasis Bayerisches Landesamt für Statistik, Berichtsjahr 2024.

Zwei Werte sind für Investoren relevant. Erstens: Auf Bodenmais entfallen rund 37 Prozent aller Übernachtungen im gesamten Landkreis Regen, bei deutlich kleinerer Fläche und Einwohnerzahl. Die Nachfrage konzentriert sich also stark auf diesen Ort. Zweitens: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt in Bodenmais mit rund 4,4 Tagen über dem Landkreisschnitt von 4,0 Tagen. Eine höhere Aufenthaltsdauer kann die Zahl der Gästewechsel und damit den operativen Aufwand je belegter Nacht senken. Wie stark sich das wirtschaftlich auswirkt, hängt vom jeweiligen Bewirtschaftungsmodell ab und davon, wer diese Kosten laut Vertrag trägt.

Fortlaufend aktualisierte Zahlen veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Statistik kostenfrei.

Was den Mikrostandort ausmacht

Innerhalb einer nachgefragten Region entscheidet die konkrete Lage. Zu prüfen sind:

  • Entfernung zum Ortskern und zu Einkaufsmöglichkeiten
  • Erreichbarkeit von Wanderwegen und Loipen, idealerweise fußläufig
  • Parksituation am Objekt, gerade in der Wintersaison
  • Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
  • Anteil gewerblicher Betriebe gegenüber privaten Vermietern im Ort
  • Entwicklung der Übernachtungszahlen über mehrere Jahre, nicht nur im letzten

Rund um Bodenmais tragen im Sommer Wanderwege, Naturerlebnis und Ausflugsziele die Nachfrage, im Winter Loipen, Langlauf und Wintersport. Dazu kommen zwei Leistungen, die Gäste bei der Buchung abwägen: das GUTi-Ticket für kostenfreie Fahrten mit Bus und Waldbahn im Tarifgebiet Bayerwald-Ticket und die aktivCARD Bayerischer Wald mit über 150 kostenfreien Angeboten, vom Baumwipfelpfad Bayerischer Wald bis zur Silberberg-Bergbahn. Solche Gästekarten erhöhen den wahrgenommenen Urlaubswert und können ein zusätzlicher Buchungsanreiz sein. Die Verbindung aus Naturerlebnis, Aktivangebot und Freizeitmöglichkeiten schafft Gründe für Aufenthalte zu unterschiedlichen Jahreszeiten.

Rendite ist nicht gleich Rendite

Der häufigste Fehler beim Vergleich von Ferienimmobilien ist nicht eine falsche Zahl, sondern der Vergleich unterschiedlicher Kennzahlen. Drei Größen werden regelmäßig verwechselt.

Die Bruttomietrendite setzt die kalkulierten Mieteinnahmen vor Bewirtschaftungskosten ins Verhältnis zum Kaufpreis. Sie ist die höchste der drei Zahlen und taugt für einen ersten Grobvergleich, nicht für eine Entscheidung.

Die Nettomietrendite berücksichtigt definierte laufende Bewirtschaftungskosten und setzt den verbleibenden Ertrag ins Verhältnis zur Gesamtinvestition, also Kaufpreis plus Kaufnebenkosten plus Ausstattung. Welche Kosten einbezogen sind, sollte bei jedem Angebot ausdrücklich angegeben sein. Finanzierungskosten und persönliche steuerliche Effekte bleiben in dieser Kennzahl üblicherweise außen vor.

Im Pacht- oder Betreibermodell wird häufig eine prognostizierte Rendite oder Ausschüttung genannt. Wie diese Kennzahl berechnet wird und welche Kosten bereits enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsmodell und nicht aus der Bezeichnung.

Daraus folgt die entscheidende Prüffrage: Nicht „ist diese Rendite hoch oder niedrig”, sondern „welche Kosten sind in dieser Zahl bereits enthalten und welche nicht”. Eine Bruttogröße von sechs Prozent und eine Nettogröße von drei Prozent können dasselbe Objekt beschreiben.

Die Nettomietrendite in vier Schritten

  1. Jahresmieteinnahme ermitteln: realistische Belegungsnächte multipliziert mit dem durchschnittlich angesetzten Übernachtungserlös je belegter Nacht. Beispielhaft: 145 Nächte zu 95 Euro ergeben 13.775 Euro.
  2. Bewirtschaftungskosten abziehen: bei einer frei gewählten Beispielannahme von 38 Prozent bleiben rund 8.540 Euro.
  3. Gesamtinvestition bilden: Kaufpreis plus Kaufnebenkosten plus Möblierung, im Beispiel 265.000 Euro.
  4. Rendite berechnen: Nettoertrag geteilt durch Gesamtinvestition ergibt hier rund 3,2 Prozent.

Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, kein Marktwert. Der Zweck ist die Systematik: Wer die vier Schritte auf ein konkretes Angebot anwendet und dabei prüft, welche Position in der ausgewiesenen Kennzahl schon steckt, vergleicht Objekte auf derselben Grundlage. Nicht enthalten ist in dieser Rechnung die Wertentwicklung der Immobilie, die den Gesamtertrag je nach Region deutlich verändern kann.

Die Kostenseite vollständig erfassen

Kaufnebenkosten liegen in Bayern bei rund 6 bis 10 Prozent des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent, Notar und Grundbuch zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent, dazu je nach Objekt eine Maklerprovision. Bei einer klassischen Ferienwohnung kommt häufig die vollständige Möblierung hinzu, inklusive Küchenausstattung, Textilien und Inventar. Die Höhe variiert je nach Größe, Qualitätsniveau und Ausstattung erheblich. Wichtiger als der Anfangsbetrag ist, dass es sich nicht um einen Einmalposten handelt: In einer vermieteten Einheit nutzt sich das Inventar schneller ab als im Eigenheim, weshalb bereits beim Kauf eine Rücklage für spätere Erneuerungen gehört.

Laufende Kosten umfassen:

  • Hausgeld und Instandhaltungsrücklage
  • Gebäude- und Haftpflichtversicherung
  • Energie, Wasser, Müll und Verbrauchsmaterial
  • Endreinigung und Wäscheservice je Buchung
  • Vertriebskosten, also je nach Vertriebskanal unterschiedliche Provisionen
  • Vergütung der Verwaltung oder des Betreibers
  • Rücklage für die Erneuerung der Möblierung

Bei Kurzzeitvermietung machen diese Positionen zusammen einen erheblichen Anteil der Bruttomieteinnahmen aus. Statt mit einem pauschalen Prozentsatz zu arbeiten, sollten Reinigung, Vertrieb, Verwaltung, Verbrauchskosten und Rücklagen einzeln kalkuliert werden. Eine Angebotsrechnung, bei der diese Positionen weder ausgewiesen noch nachvollziehbar eingerechnet sind, ist keine belastbare Nettorechnung.

Wer den Betrieb tatsächlich führt

Der Bewirtschaftungsaufwand wird unterschätzt, weil er sich nicht in einer einzelnen Zahl abbilden lässt.

Bei Eigenverwaltung entsteht mit jeder Buchung Organisationsaufwand: Anfragen beantworten, Kalender pflegen, Anreise abstimmen, Schlüsselübergabe, Reinigung und Wäsche koordinieren, Abrechnung, Bewertungen. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt stark vom Grad der Automatisierung und von den Dienstleistern vor Ort ab. In Summe bleibt es eine regelmäßige Nebentätigkeit, besonders bei größerer Entfernung zum Objekt.

Bei Verwaltung über einen Betreiber entfällt dieser Aufwand weitgehend, dafür entstehen vertragliche Bindungen. Üblich sind drei Modelle: eine feste Pacht unabhängig von der Auslastung, eine Umsatzbeteiligung, oder ein Poolmodell, bei dem die Erträge aller Einheiten geteilt werden. Jedes verteilt das Auslastungsrisiko anders.

Vor Vertragsabschluss gehören diese Fragen schriftlich beantwortet:

  • Wie hoch war die tatsächliche Auslastung der letzten drei Jahre?
  • Auf welcher Basis wird die Beteiligung berechnet, und welche Kosten sind vorher abgezogen?
  • Wer trägt Instandhaltung im Sondereigentum und die Erneuerung der Möblierung?
  • Wie ist die Eigennutzung geregelt, mit welcher Vorlaufzeit und in welchen Zeiträumen?
  • Wie lange läuft der Vertrag, und was gilt bei Betreiberwechsel oder Insolvenz?

Bei einem betreuten Modell investiert man wirtschaftlich auch in die Qualität des Betreibers. Auslastungshistorie, Positionierung, Investitionsbereitschaft und Stammgastanteil des Hauses sind deshalb aussagekräftiger als der Grundriss der einzelnen Einheit.

Recht, Steuern und Finanzierung

Vier Punkte gehören in dieser Reihenfolge geklärt:

  1. Ist die Kurzzeitvermietung zulässig? Maßgeblich sind Bebauungsplan, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Nicht jede Eigentumswohnung in einer Urlaubsregion darf an wechselnde Gäste vermietet werden. In Sondergebieten für Fremdenbeherbergung ist das geregelt, in allgemeinen Wohngebieten nicht immer.
  2. Welche kommunalen Abgaben fallen an? Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag und Zweitwohnungssteuer werden von der Gemeinde festgelegt und unterscheiden sich erheblich. Die geltenden Satzungen sind öffentlich einsehbar, für Bodenmais über den Bürgerservice des Marktes Bodenmais. Sie gehören vor den Kauf gelesen.
  3. Wird privat oder gewerblich vermietet? Reine Vermietung führt in der Regel zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Kommen hotelähnliche Leistungen hinzu, kann das zu einer gewerblichen Einordnung mit den entsprechenden steuerlichen Folgen führen. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Gesamtbild des Einzelfalls und nach der konkreten Vertrags- und Leistungsgestaltung.
  4. Wie wirkt sich die Eigennutzung aus? Selbstgenutzte Zeiträume kürzen den Werbungskostenabzug anteilig. Bei sehr hoher Eigennutzung kann die Gewinnerzielungsabsicht zum Thema werden. Auch das ist eine Einzelfallbetrachtung.

Zur Finanzierung: Ferienimmobilien und insbesondere Betreiberimmobilien können von Banken anders bewertet werden als klassisches selbstgenutztes Wohneigentum. Das kann sich auf Eigenkapitalanforderungen, Zinskonditionen und die Anrechnung erwarteter Mieteinnahmen auswirken. Bei Betreibermodellen verlangen manche Institute den Vertrag zur Prüfung. Die Konditionen unterscheiden sich zwischen Instituten deutlich, ein Vergleich lohnt sich hier stärker als bei selbstgenutztem Wohneigentum.

Diese Punkte ersetzen keine Beratung. Ein Steuerberater und, bei Betreiberverträgen, ein Fachanwalt kosten im Verhältnis zur Investitionssumme wenig und verhindern die teuren Fehler.

Checkliste vor dem Kauf

  • Nutzungsmodell festgelegt, inklusive Lage der Eigennutzungswochen
  • Geprüft, welche Renditekennzahl das Angebot ausweist und welche Kosten darin enthalten sind
  • Auslastung anhand nachvollziehbarer Daten geprüft, nicht anhand einer Prognose ohne Herleitung
  • Möblierung als Investitionsposten und als Erneuerungszyklus eingeplant
  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Bebauungsplan gelesen
  • Kommunale Satzungen zu Kurbeitrag und Zweitwohnungssteuer geprüft
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen und Höhe der Rücklage eingesehen
  • Betreibervertrag anwaltlich geprüft, inklusive Laufzeit und Ausstiegsklauseln
  • Steuerliche Einordnung mit dem Steuerberater geklärt
  • Ausreichenden Liquiditätspuffer für ertragsschwächere Phasen eingeplant

Fazit

Der Kauf einer Ferienimmobilie ist eine Entscheidung über ein Betriebsmodell, nicht nur über eine Immobilie. Drei Punkte tragen sie: eine Region mit Nachfrage in mehreren Saisons, ein Nutzungsmodell, das zur eigenen Lebenssituation passt, und Zahlen, deren Herleitung nachvollziehbar ist.

Eine belastbare Kalkulation zeigt dabei nicht nur die Chancen, sondern macht Kosten und Aufwand transparent. Wer die Renditekennzahlen sauber unterscheidet, die Bewirtschaftung vollständig einrechnet und die Unterlagen vor dem Notartermin liest, vergleicht Angebote auf derselben Grundlage. Wer diese Schritte überspringt, vergleicht Grundrisse und Kaufpreise und übersieht die Faktoren, die den Ertrag tatsächlich bestimmen.

Für viele Käufer läuft die Entscheidung am Ende auf eine Frage hinaus: selbst vermieten oder vermieten lassen. Wer den Gästebetrieb nicht selbst führen möchte, findet in einem professionell bewirtschafteten Hotelappartement die Alternative. Bodenmais bringt dafür starke touristische Voraussetzungen mit: rund 765.000 Übernachtungen im Jahr 2024, eine über dem Landkreisschnitt liegende Aufenthaltsdauer und ein breites Freizeitangebot über verschiedene Jahreszeiten hinweg.

Wer Bodenmais und das betreute Appartement-Modell näher kennenlernen möchte, kann sich im BERGlässig Hotel Bodenmais selbst ein Bild machen: als Gast von Standort und Urlaubserlebnis und als Interessent vom Konzept hinter den Hotelappartements.

Datenstand: Tourismuszahlen für das Berichtsjahr 2024 Quellen: Bayerisches Landesamt für Statistik, IHK Niederbayern Stand des Beitrags: September 2026 Hinweis: Angaben zu Steuern, Finanzierung und Vertragsgestaltung dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen zum Kauf einer Ferienimmobilie

Lohnt sich eine Ferienimmobilie als Kapitalanlage?

Das hängt vom Nutzungsprofil ab. Als reines Renditeobjekt betrachtet, muss sich eine Ferienimmobilie mit anderen Anlageformen messen lassen, und die Nettorendite fällt nach Abzug aller Bewirtschaftungskosten niedriger aus, als die Bruttozahlen vermuten lassen. Ihr eigentlicher Vorteil liegt in der Kombination: Wer die Immobilie selbst nutzt, verrechnet einen Teil des Ertrags mit eingespartem Urlaubsaufwand und hält gleichzeitig einen Sachwert in einer nachgefragten Region. Wer ausschließlich auf Ertrag schaut, sollte ohne den emotionalen Faktor rechnen und die Kennzahl sauber definieren, bevor er vergleicht.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil Region, Vermarktung und Objektqualität stark auseinandergehen. Als Orientierung: In Regionen mit zwei belastbaren Saisons und professioneller Vermarktung liegen die Werte deutlich höher als in reinen Sommer- oder Winterregionen. Über einen Hotelbetrieb sind höhere Belegungen möglich, weil Vertrieb, Stammgäste und Buchungssystem vorhanden sind und auch Randzeiten gefüllt werden. Entscheidend ist nicht die Höhe der genannten Zahl, sondern ihre Herleitung. Wer eine Auslastungsprognose sieht, sollte nach der Datengrundlage fragen. Eigene Vorjahreswerte eines bestehenden Betriebs sind für die konkrete Prognose in der Regel aussagekräftiger als allgemeine Regionswerte.

Eigennutzung kann vorgesehen sein, hängt aber vollständig vom jeweiligen Vertragsmodell ab. Entscheidend sind drei Details: der Umfang in Wochen, die Vorlaufzeit für die Anmeldung, und ob Hauptsaisonzeiträume zulässig sind. Bei Betreibermodellen ist die Eigennutzung häufig auf ein festes Kontingent begrenzt und muss im Voraus angemeldet werden, weil die Einheit sonst im Vertrieb blockiert. Steuerlich gilt: Eigennutzung kann die steuerliche Zuordnung und die Abziehbarkeit von Werbungskosten beeinflussen, die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Wer beides will, Ertrag und regelmäßige eigene Aufenthalte, sollte den Umfang vor dem Kauf mit dem Steuerberater abstimmen und im Vertrag festhalten lassen.

Drei Posten fallen regelmäßig aus der Kalkulation. Erstens die Erneuerung der Möblierung: Betten, Polstermöbel und Küche halten in einer vermieteten Einheit deutlich kürzer als im Eigenheim. Zweitens die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft, die bei älteren Objekten für Dach, Fassade oder Heizung zu Sonderumlagen führen kann. Drittens die Vertriebskosten, also Provisionen der Buchungsportale oder die Vergütung des Betreibers. Diese drei Positionen machen zusammen häufig mehr aus als das gesamte Hausgeld. Wer sie nicht in der Rechnung hat, arbeitet mit einer Bruttogröße und hält sie für einen Nettoertrag.

Der Unterschied liegt in der Betriebsführung, nicht im Eigentum. In beiden Fällen erwirbt der Käufer eine im Grundbuch eingetragene Einheit. Beim Hotelappartement übernimmt der Betrieb Vermarktung, Reinigung und Gästebetreuung, die Einheit wird über die bestehenden Vertriebskanäle des Hauses ausgelastet und die Gäste nutzen die Hotelinfrastruktur. Der Eigentümer hat wenig Aufwand und wenig Einfluss auf Preise und Belegung. Bei der Ferienwohnung ist es umgekehrt: volle Gestaltungsfreiheit, dafür die komplette Organisation und das alleinige Auslastungsrisiko. Wer wenig Zeit hat oder weit entfernt wohnt, ist mit der betreuten Variante meist besser bedient.

Mindestens diese: aktueller Grundbuchauszug, Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung, die letzten drei Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre, Nachweis über die Höhe der Instandhaltungsrücklage, Energieausweis sowie eine Aufstellung beschlossener oder anstehender Sanierungsmaßnahmen. Bei Betreibermodellen kommt der vollständige Vertragsentwurf hinzu, idealerweise mit Auslastungs- und Ertragsdaten der Vorjahre. Die Versammlungsprotokolle sind dabei oft die aufschlussreichsten Dokumente, weil dort aufgeschobene Sanierungen und drohende Sonderumlagen sichtbar werden, die im Exposé nicht auftauchen.

An drei Merkmalen. Erstens an der Herleitung: Eine belastbare Prognose nennt die unterstellten Belegungsnächte und den durchschnittlichen Nettopreis, nicht nur das Ergebnis. Zweitens an der Kostenabgrenzung: Es muss erkennbar sein, welche Positionen bereits abgezogen sind und welche der Eigentümer zusätzlich trägt. Drittens an der Datenquelle: Vorjahreswerte eines bestehenden Betriebs sind belastbarer als Modellrechnungen für ein Objekt ohne Betriebshistorie. Wer diese drei Angaben schriftlich bekommt, kann rechnen. Wer sie nicht bekommt, sollte nachfragen, bevor er vergleicht.

Grünes Herz mit Bergmotiv, Schriftzug „BERG lässig“ und darunter vier gelbe Sterne.

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